Allgemeinverfügung des Landkreises MYK ab 1. April, 0 Uhr

Mit großer Sorge erwarten die Gemeinden im Bereich der Klettergebiete den zu erwartenden Ansturm über die Osterfeiertage durch Tagestouristen, Wanderer und Kletterer auf die Ettringer Lay und das Kottenheimer Winfeld. Diese Sorge ist nicht unbegründet, die Wetteraussichten sind perfekt, der Drang bei Vielen hinaus in die Natur ist bei der momentanen Situation absolut nachvollziehbar und Reisen in die Ferne sind so gut wie unmöglich. Somit wird der Osterausflug zum Klettern oder Wandern im Nahrbereich stattfinden und das letzte Frühjahr hat uns überdeutlich gezeigt, was das bedeutet – die Klettergebiete und Wanderwege in den Gruben werden sehr gut besucht sein.

Zwar verzichten die zuständigen Stellen der umliegenden Gemeinden auf die Verhängung eines über die Feiertage befristeten Betretungs- und Kletterverbots in den Gruben, doch wurden wir darum gebeten allen Kletterern, die planen über die Osterfeiertage die Klettergebiete zu besuchen, folgende wichtige Informationen zu geben:

Ab Donnerstag, 1. April, 0 Uhr gilt die Allgemeinverfügung des Landkreises MYK

1. Polizei und Ordnungsamt werden ab Donnerstag auch in den Klettergebieten verstärkte Kontrollen durchführen. Verstöße gegen die Verordnungen der 18. CoBeLVO RLP sowie der Corona-Allgemeinverfügung des Landkreises vom 31.03.2021 werden ausnahmslos geahndet. Im Amateur- und Freizeitsport sind Training und Wettkampf in Mannschaftsportarten und im Kontaktsport untersagt. In Einzelsportarten ist die sportliche Betätigung nur im Freien und nur alleine, zu zweit oder mit Personen, die dem eigenen Hausstand angehören, zulässig.

2. Übernachten in den Klettergebieten, im PKW/Camper auf den Parkplätzen der Klettergebiete oder im Nahbereich der Klettergebiete ist untersagt und die Einhaltung des Verbots wir verschärft kontrolliert. Für den gesamten Landkreis Mayen-Koblenz gilt eine nächtliche Ausgangssperre zwischen 21 und 5 Uhr.

3. Sollten die Parkplätze der Klettergebiete keine Parkmöglichkeiten mehr bieten ist auf Grund der Verkehrsgefährdung das Parken am Rand der L82 und K21 unbedingt zu vermeiden. Dies wird ebenfalls vom zuständigen Ordnungsamt kontrolliert und Ermessen der Beamten geahndet.

Falls Ihr Euch dazu entscheidet über die Osterfeiertage die Klettergebiete zu besuchen, bitten wir Euch eindringlich darum diese Punkte zu beachten. Damit tut Ihr Euch, dem Klettergebiet und unserem gedeihlichen Miteinander mit den Gemeinden einen sehr großen Gefallen. Vermeidet am besten stark frequentierte Klettersektoren, zB die Große Wand, Yosemite Wändchen/Verlegenheitsturm und verlasst einen Klettersektor, sobald sich dort zu viele Kletterer tummeln. Eine andere Variante dem zu erwartenden Trubel und den damit verbundenen potentiellen Schwierigkeiten aus dem Weg zu gehen wäre ein freiwilliger Kletterverzicht über die Osterfeiertage und natürlich nicht in andere Klettergebiete ausweichen, auf die die gleiche Problematik zukommt.

Ganz unabhängig von Eurer Entscheidung möchten wir Euch schöne und entspannte Osterfeiertage wünschen.

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